ConnectSure - Allgemeine Geschäftsbedingungen
ConnectSure
Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu denen Dohop dem Kunden den „ConnectSure" anbietet. Bedingungen, die in Großbuchstaben geschrieben sind, haben eine besondere Bedeutung, die in Klausel 1 dargelegt sind.
Der ConnectSure umfasst Dienstleistungen, die die Kombination und Buchung von Self-Connect-Reisen ermöglichen und dem Kunden im Falle von Reiseunterbrechungen die Leistungen und den Zugang zum Kundenunterstützungsprogramm bieten.
Der ConnectSure dient dazu, das Kombinieren und Buchen von Self-Connect-Reisen zu ermöglichen und im Falle einer Reiseunterbrechung, bei der eine Reise durch das Reisebüro umgeplant, verschoben oder storniert wird, so dass der Kunde eine oder mehrere Anschlussreisen, die in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind, verpasst, sicherer und komfortabler zu gestalten. Die Buchung von Reisen über die Plattformen von Dohop ist nur möglich, wenn der Kunde den ConnectSure erwirbt und die Dohop-Servicegebühr bezahlt. Dies berechtigt den Kunden zur Teilnahme am Kundenunterstützungsprogramm, einer freiwilligen Leistung, die dem Kunden für die Dauer der Reise zur Verfügung steht und den vorliegenden Bedingungen unterliegt.
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Dohop ist Dohop ehf., ein in Island gegründetes und eingetragenes Unternehmen. Die Registrierungsnummer des Unternehmens lautet 480904-3030, der eingetragene Sitz befindet sich in Katrínartún 4, 105 Reykjavík, Island. Die eingetragene USt-IdNr. lautet 85162.
Der Kunde kann Dohop über das Dohop-Service-Center unter service@dohop.com oder telefonisch unter der Nummer +44 1200 401410 kontaktieren.
Wenn Dohop mit dem Kunden in Kontakt treten muss, geschieht dies telefonisch oder schriftlich über die E-Mail-Adresse oder Postanschrift, die Dohop zur Verfügung gestellt wurde.
1. Definitionen
1.1 In diesem Dokument gelten die folgenden Definitionen:
„Vereinbarung" bezeichnet den zwischen dem Kunden und Dohop abgeschlossenen Vertrag, durch den der Kunde den ConnectSure nutzen kann und Zugang zum Kundenunterstützungsprogramm erhält.
„Reisebüro“ bezeichnet verschieden Drittanbieter (z. B. Fluggesellschaften, Bahngesellschaften und/oder Reisevermittler), die nicht zusammenarbeiten, die Beförderungsleistungen anbieten und Flugtickets, Bahntickets und/oder Tickets für andere Reiseleistungen ausstellen.
„Kunde" bezeichnet eine Person, die einen Reiseplan bucht und bezahlt.
„Kundenunterstützungsprogramm" bezeichnet das in diesen Bedingungen vorgesehene Unterstützungsprogramm, das den Kunden berechtigt, das Dohop-Service-Center bezüglich der möglichen Erbringung einer oder mehrerer Leistungendurch Dohop zu kontaktieren, wie in diesen Bedingungen näher beschrieben.
„ConnectSure" umfasst Leistungen, die es dem Kunden ermöglichen, Transportleistungen und relevante Zusatzleistungen von verschiedenen Drittanbietern, die nicht miteinander kooperieren, zu suchen und zu einer oder mehreren Self-Connect-Reisen zu kombinieren. Zudem werden dem Kunden die Dienstleistungen und der Zugang zum Kundenunterstützungsprogramm im Falle von Reiseunterbrechungen zur Verfügung gestellt, wie in diesen Bedingungen näher beschrieben.
„Dohop-Servicegebühr" ist die Gebühr für den ConnectSure, die auf der Buchungsseite angezeigt wird.
„Dohop-Service-Center" bezeichnet das Dohop-Kundendienstcenter, das der Kunde unter service@dohop.com oder telefonisch unter +44 1200 401410 im Rahmen dieser Bedingungen kontaktieren kann.
„Außergewöhnliche Umstände" bezeichnet Umstände, die insbesondere in Fällen auftreten können, die auch als höhere Gewalt bezeichnet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: politische Instabilität, d. h. Krieg (ob erklärt oder nicht) oder Kriegsdrohung oder -vorbereitung, innere Unruhen, Aufruhr, Invasion; mit der Durchführung des betreffenden Fluges unvereinbare meteorologische Bedingungen, d. h. Höhere Gewalt, Feuer, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Schnee, Erdbeben, Erdrutsch, Epidemie oder andere Naturkatastrophen, geologische oder katastrophale Ereignisse wie Vulkanausbruch, Vulkanasche oder Vulkanverschmutzung, Tsunamis; Sicherheitsrisiken und/oder unerwartete Mängel in der Verkehrssicherheit, d. h. Terroranschlag oder drohender Terroranschlag, Entführung, Ausfall eines Luftfahrtunternehmens, Rückzug von Flugzeugen durch die zuständige Zivilluftfahrtbehörde (z. B., CAA, FAA, LBA usw.), Ausfall der Infrastruktur, Ausfall von Flughafenanlagen oder Ausfall öffentlicher oder privater Telekommunikationsnetze oder Arbeitskampfmaßnahmen, geologische, katastrophale Ereignisse; Streiks, die den Betrieb einer ausführenden Fluggesellschaft beeinträchtigen, Arbeitsniederlegungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, erhebliche Einschränkung des Betriebs von Flughäfen; Entscheidungen der Flugsicherung, die zu Reiseunterbrechungen führen; sowie Konkurs, Insolvenz oder Einstellung von 50 % oder mehr aller Flüge der ausgewählten Fluggesellschaft oder andere Auswirkungen, welche die ausgewählte oder ausführende Fluggesellschaft erheblich einschränken oder daran hindern, ihre Dienste zu erbringen.
„Reiseplan" bezeichnet eine vom Kunden zusammengestellte und ausgewählte Reiseroute, die über eine Dohop-Plattform/Website gebucht wird und eine (oder mehrere) Self-Connect-Reise (n) umfasst, eine einfache Strecke oder Hin- und Rückreise, die den ConnectSure beinhaltet.
„Merchant on Record (MoR)" bezeichnet Dohop in seiner Eigenschaft als Merchant on Record für die Dohop-Servicegebühr.
„Mindestumstiegszeit (MCT)" bezeichnet die Zeit, die dem Kunden zwischen derAnkunft seiner/ihrer ursprünglichen bei einem Reisebüro gebuchten Reise und der Weiterreise mit dem jeweiligen Reisebüro zur Verfügung steht, wobei diese Zeit mindestens 1,5 Stunden (d. h. 90 Minuten) betragen muss.
„Reiseplan ohne Aufgabegepäck" ist ein Reiseplan mit eingeschränkter Möglichkeit, Aufgabegepäck mitzunehmen, da die Mindestumstiegszeit (d.h. Mindestumstiegszeit von 60-89 Minuten) kürzer ist als die MCT. Bitte lesen Sie die in diesen Bedingungen beschriebenen Einschränkungen in Bezug auf diese Reisepläne sorgfältig durch.
„Buchung“ bezeichnet die Anfrage des Kunden, den ConnectSure von Dohop zu kaufen und zwei (oder mehr) unabhängige und getrennte Reisen von einem Reisebüro zu kombinieren, zu buchen und zu kaufen.
„Buchungsbestätigung" bezeichnet die Bestätigung der vom Kunden eingereichten Buchungsanfrage für den Reiseplan, in dem der Kunde und andere Personen, die von Dohop betreut werden und auf dem/den Transportdienstleistungsticket (s) des Reisebüros eingetragen sind, aufgeführt sind.
„Übernachtungsmöglichkeit" bezeichnet eineHotelübernachtung, die Dohop dem Kunden bis zu einem Gesamtbetrag von 100 € (einhundert Euro) pro Nacht und Passagier entweder bezahlt oder erstattet.
„Rückerstattungsoption" bezeichnet eine Rückerstattung des Preises für eine ungenutzte Anschlussreise gemäß der Buchungsbestätigung für den Fall, dass der Kunde sich entscheidet, die vom Dohop-Service-Center angebotene Ersatzreise nicht anzunehmen oder im Falle von Reiseunterbrechungen nicht zu reisen, wenn eine in der Buchungsbestätigung aufgeführte ursprüngliche Reise durch das Reisebüro verschoben oder storniert wird und der Kunde dadurch eine oder mehrere Anschlussreise (n) zum endgültigen Zielort des Kunden gemäß der Buchungsbestätigung verpasst.
„Self-Connect-Reise" bezeichnet eine Buchung von zwei (oder mehr) separaten und individuellen Flug- und/oder Bahnreise über einen oder mehrere Anschlussflughäfen/-bahnhöfe mit der Mindestumstiegszeit der MCT, wobei jed Reise unabhängig ist und vom jeweiligen Reisebüro mit separaten Buchungsnummern bereitgestellt wird.
„Ersatzreise (n)" bezeichnet die Ersatzflug- oder-zugreiseoption zum Endziel des Kunden gemäß der Buchungsbestätigung, mit der Mindestumstiegszeit der MCT, die vom Dohop-Service-Center verifiziert wurde und mit der ursprünglichen Buchungsbestätigung in Bezug auf Kosten, Dauer, Flugklasse, Zusatzleistungen usw. kompatibel ist.
„Leistungen" bezeichnet eine oder alle Ersatzreise (n), Übernachtungen, Speisen und Getränke und/oder damit verbundene Rückerstattungen, wie in diesen Bedingungen angegeben.
„Bedingungen" bezeichnet die in diesem Dokument dargelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu denen Dohop den ConnectSure bereitstellt.
„Reise (n)" bezeichnet jede separate und individuelle Flug- und/oder Zugreise der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Self-Connect-Reise.
2. Die Buchung
2.1 Der Kunde muss eine Buchung für den ConnectSure aufgeben, wenn er auf der Dohop-Website/Plattform die bevorzugte Self-Connect-Reise auswählt. Bei der Aufgabe einer Buchung muss der Kunde alle geforderten Informationen angeben und sich darüber im Klaren sein, dass es immer in der Verantwortung des Kunden liegt, dafür zu sorgen, dass genügend Geldmittel für die Zahlung der gewünschten Buchung zur Verfügung stehen.
2.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Bedingungen sorgfältig zu lesen und sicherzustellen, dass die Angaben in der Buchung vollständig und korrekt sind, bevor er die Buchung aufgibt. Der Kunde kann bis zur Übermittlung seiner Buchung mit Hilfe der auf der Website/Plattform zur Verfügung stehenden Tools jederzeit die angegebenen Informationen ändern und Eingabefehler korrigieren.
2.3 Der Kunde erkennt an, dass Dohop niemals als Vermittler im Namen von Fluggesellschaften, Bahngesellschaften oder anderen Reisebüros handelt. Der Kunde bucht die Reise (n) direkt bei der/den jeweiligen Reisebüro (s), was den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reisebüros unterliegt. Es liegt daher in der Verantwortung des Kunden, die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Reisebüros zu überprüfen und zu akzeptieren, bevor er die Buchung für den Reiseplan vornimmt und aufgibt.
2.4 Die Buchung kommt zustande, wenn der Kunde die Buchung über die entsprechende Schaltfläche "buchen und bezahlen" aufgibt.
2.5 Die Bedingungen werden verbindlich, sobald der Kunde eine Buchungsbestätigung per E-Mail erhält, die eine Buchungsbestätigungsnummer enthält; zu diesem Zeitpunkt kommt ein Vertrag über den ConnectSure zwischen Dohop und dem Kunden zustande. Eine solche schriftliche Annahme durch Dohop wird dem Kunden erst nach Eingang der vollständigen Zahlung des Auftrags in freigegebenen Geldern ausgestellt.
2.6 Wenn der Kunde eine Buchung für mehr als eine Person aufgibt, erkennt der Kunde an und verpflichtet sich, dass er/sie die Verantwortung hat, sicherzustellen, dass:
(a) alle relevanten Informationen, die im Zusammenhang mit der Vereinbarung und dem ConnectSure zur Verfügung gestellt werden, an alle in der Buchung aufgeführten Mitglieder weitergegeben werden, sofern erforderlich; und
(b) der Kunde die Befugnis hat, alle relevanten allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschließlich der Bedingungen) im Namen aller Mitglieder der Buchung anzunehmen oder abzulehnen.
2.7 Dohop stellt dem Kunden eine Buchungsbestätigung aus. Das/die jeweilige (n) Reisebüro (s) wird/werden dem Kunden eine separate Buchungsbestätigung, d.h. Flug- und/oder Bahntickets und Rechnungen, für die jeweilige (n) Reise (n) zukommen lassen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Dokumente von allen relevanten Parteien erhalten wurden und ordnungsgemäß sind. Er muss sich unverzüglich mit dem Dohop-Service-Center in Verbindung setzen und es informieren, wenn er glaubt, dass einige der Dokumente fehlen oder nicht korrekt sind. Dohop übernimmt keine Verantwortung für Probleme, die sich daraus ergeben, dass der Kunde sich nicht vergewissert hat, dass er/sie die richtigen und adäquaten Dokumente erhalten hat.
2.8 Vor dem Kauf und dem Übermitteln der Buchung werden auf der Buchungsseite die Dohop-Servicegebühr und die Kosten für die Reise (n) im Reiseplan deutlich angegeben. Die Dohop-Servicegebühr kann sich jederzeit ändern, wobei eventuelle Preisänderungen keine Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Buchungen des Kunden haben.
2.9 Dohop fungiert als MoR für die Dohop-Servicegebühr. Der Kunde muss die Dohop-Servicegebühr mit einer der auf den Buchungsseiten angegebenen Zahlungsarten bezahlen und bestätigt mit dem Absenden einer Buchung, dass er/sie dafür verantwortlich ist, dass die angegebenen Zahlungsinformationen korrekt sind. Sobald der Kunde die Buchung aufgegeben hat, wird Dohop die Zahlung des Kunden für den ConnectSure verwahren und die Daten des Kunden mit denen des Karteninhabers abgleichen.
2.10 Die Zahlung (en) an das/die jeweilige (n) Reisebüro (s) für die Reise (n) wird/werden im Allgemeinen direkt von diesen abgewickelt. Das/die Reisebüro (s) stellt/stellen dem Kunden eine E-Mail mit der Bestätigung der Reisebuchung und des/der Tickets aus. Da Dohop niemals als Reisebüro auftritt, macht Dohop keine Angaben oder Versprechungen bezüglich der Verfügbarkeit von Flug- oder Bahntickets, und alle Tarife unterliegen der Verfügbarkeit. Dohop ist nicht verantwortlich für die Bestätigung per E-Mail oder die Tickets des/der Reisebüros.
2.11 Wenn der Kunde eine Buchung für mehr als eine Person vornimmt, ist der Kunde für alle fälligen Zahlungen jeder einzelnen Person verantwortlich, für die er die Buchung vornimmt.
2.12 Sobald die Zahlung für die Buchung genehmigt und bestätigt wurde, d.h. nach Bestätigung des vollständigen Zahlungseingangs sowohl für den ConnectSure als auch nach Bestätigung des/der Reisebüros, dass sie auch ihre Zahlungen für die gekauften Tickets in freigegebenen Geldern erhalten haben, sendet Dohop dem Kunden per E-Mail eine Buchungsbestätigung mit einer zugeteilten Bestätigungsnummer. Der Kunde ist verpflichtet, dieNummer der Buchungsbestätigung in jedem weiteren Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Buchung anzugeben.
2.13 Dohop speichert keine Kopie der Vereinbarung. Diese Bedingungen werden dem Kunden mit der Buchungsbestätigung zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann die aktuellen Bedingungen jederzeit auf der Dohop-Website abrufen, speichern und ausdrucken.
2.14 Auf der Kreditkartenabrechnung des Kunden erscheint entweder eine separate Transaktion, d.h. eine für die Dohop-Servicegebühr und jeden Teil der individuellen Reise, oder eine einzige Transaktion von Dohop für den Gesamtkauf des Reiseplans.
2.15 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass vor dem Kauf und der Übermittlung einer Buchung ein ausreichendes Guthaben auf der Kreditkarte des Kunden vorhanden ist. Andernfalls, im Falle eines teilweise gebuchten Reiseplans aufgrund unzureichender Geldmittel, muss sich der Kunde möglicherweise an das entsprechende Reisebüro wenden, um eine Teilbuchung zu stornieren. Wenn der Kunde keine Stornierung vornehmen und keine Rückerstattung erhalten kann, ist Dohop nicht haftbar, und der ConnectSure ist nichtig. Das Vorstehende gilt auch, wenn die Buchung des Kunden aus anderen Gründen, die auf eine Handlung oder Unterlassung des Kunden zurückzuführen sind, nur teilweise ausgeführt wird. Das Dohop-Service-Center wird sich jedoch nach besten Kräften bemühen, dem Kunden zu helfen, die Buchung vollständig abzuschließen. Dohop kann jedoch nicht garantieren, dass das zweite Ticket noch verfügbar ist oder dass die teilweise abgeschlossene Buchung in diesem Fall erstattet wird.
3. Widerrufsrecht für Verbraucher
3.1 Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, d.h. eine natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, gilt das folgende Widerrufsrecht, mit der Ausnahme, dass das Widerrufsrecht nach vollständiger Ausführung der Dienstleistung erlischt, wenn die Ausführung mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden begonnen wurde, und mit der Kenntnisnahme, dass der Kunde sein/ihr Widerrufsrecht verliert, sobald der Vertrag von Dohop vollständig ausgeführt wurde.
3.2 Widerrufsrecht:
(a) Der Kunde hat das Recht, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ("Widerrufsfrist") ohne Angabe von Gründen von diesen Bedingungen zurückzutreten.
(b) Die Widerrufsfrist endet nach 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses oder innerhalb einer kürzeren Frist, die mit dem Beginn des Reiseplans, z. B. dem Abflug oder dem Beginn der Zugfahrt, endet, wenn der Reiseplan für einen Termin während der Widerrufsfrist gebucht wurde.
(c) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde das Dohop-Service-Center mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen/ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Ein Muster-Widerrufsformular ist in Anhang I zu diesen Bedingungen zu finden.
(d) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde seine/ihre Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
3.3 WennSie von diesem Vertrag zurücktreten, erstattet Dohop dem Kunden den Gesamtbetrag der Dohop-Servicegebühr. Dohop wird die Rückzahlung unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags durch den Kunden bei Dohop eingegangen ist, unter Verwendung desselben Zahlungsmittels vornehmen, das für die ursprüngliche Transaktion der Buchung verwendetwurde. Dem Kunden entstehen keine Kosten für die Erstattung der Dohop-Servicegebühr.
4. Kundenunterstützungsprogramm
4.1 Dohop bietet seinen Kunden im Rahmen des ConnectSure ein Kundenunterstützungsprogramm nach eigenem Ermessen an. Die Vereinbarung räumt dem Kunden im Rahmen und vorbehaltlich der vorliegenden Bedingungen das Recht ein, am Kundenunterstützungsprogramm teilzunehmen, in dessen Rahmen der Kunde das Dohop-Service-Center kontaktieren und um Unterstützung bitten kann, wenn es um die mögliche Erbringung einer oder mehrerer Leistungen für den Kunden und Mitglieder geht, die unter derselben Buchungsbestätigung wie der Kunde gebucht wurden.
4.2 Dohop kann sich nach eigenem Ermessen bereit erklären, dem Kunden und den Mitgliedern, die unter derselben Buchungsbestätigung wie der Kunde gebucht wurden, einige oder alle Leistungen zu erbringen, wenn:
(a) eine der Reisen (d. h. Flüge oder Züge), die in einer Buchungsbestätigung aufgeführt sind, von dem betreffenden Reisebüro umgeplant, verschoben oder storniert wird und vom Dohop-Service-Center verifiziert wurde, was dazu führt, dass der Kunde und die Mitglieder, die unter der gleichen Buchungsbestätigung wie der Kunde gebucht sind, eine oder mehrere Anschlussreisen, die in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind, verpassen; und
(b) der Kunde sich mit dem Dohop-Service-Center in Verbindung setzt, sobald er von der Störung der Reise erfährt, die dazu führt, dass der Kunde eine oder mehrere Anschlussreise (n), die in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind, verpasst, unabhängig davon, ob die Umplanung, Verschiebung oder Stornierung der Reise am Tag der Reise oder im Voraus erfolgt.
4.3 Die Leistungen können einige oder alle der folgenden Punkte umfassen:
(a) Ersatzreise: Das Dohop-Service-Center kann dem Kunden nach eigenem Ermessen dabei helfen, eine angemessene Ersatzreise zu finden, wenn eine der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Reisen (Flug oder Zug) umgeplant, verschoben oder storniert wird und der Kunde dadurch eine oder mehrere spätere, in der Buchungsbestätigung aufgeführte, nicht genutzte Reise (n) wie folgt verpasst:
(i) Das Dohop-Service-Center bietet dem Kunden eine zumutbare Möglichkeit für eine Ersatzreise an. Der Kunde bucht und bezahlt eine Ersatzreise, die das Dohop-Service-Center zuvor verifiziert hat, und Dohop setzt sich gegebenenfalls mit dem jeweiligen Reisebüro in Verbindung, um eine Rückerstattung für die in der Buchungsbestätigung angegebene Flug-/Zugreise zu veranlassen. Sofern der Betrag einer solchen Rückerstattung geringer ist als der Preis für eine Ersatzreise, erstattet Dohop dem Kunden den Preis der Ersatzreise abzüglich einer eventuellen Rückerstattung durch das Reisebüro, die der Kunde aufgrund der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Flug-/Zugreise erhält, sofern dieser Anspruch unter den hier genannten Bedingungen geltend gemacht wird;
(ii) Dohop setzt sich mit dem jeweiligen Reisebüro in Verbindung und fordert das Reisebüro auf, dem Kunden ein Ticket für eine Ersatzreise zur Verfügung zu stellen, ohne dass eine Zahlungsverpflichtung für den Kunden besteht; oder
(iii) Dohop bucht und bezahlt eine Ersatzreise für den Kunden.
Zur Verdeutlichung: Wenn es keine Direktflüge und /oder Zugfahrten zum ursprünglich gebuchten Endziel des Kunden gemäß der Buchungsbestätigung gibt, kann die Ersatzreise zusätzliche/mehrere Flug- und/ oder Zugfahrten auf dem Weg zum Endziel beinhalten. Dohop behält sich außerdem das Recht vor, ist aber nicht verpflichtet, eine alternative Verbindung mit weniger als zwei (2) Stunden Anschlusszeit zu buchen.
(b) Übernachtungsmöglichkeit: Wenn das Dohop-Service-Center bestätigt und verifiziert hat, dass keine alternativen Flüge, Zugfahrten und/oder andere zumutbare Optionen am ursprünglich gewählten Abreisedatum zum Endziel des Kunden verfügbar sind und alle anderen Reisealternativen ausgeschlossen wurden, kann Dohop - nach eigenem Ermessen - entweder:
(i) dem Kunden bei der Buchung einer vom Dohop-Service-Center verifizierten Übernachtungsmöglichkeit behilflich sein, wobei der Kunde die Übernachtungsmöglichkeit selbst bezahlt und Dohop bis zu einem Gesamtbetrag von 100 € (einhundert Euro) pro Nacht und pro in der entsprechenden Buchungsbestätigung aufgeführtes Mitglied zurückerstattet, vorausgesetzt, dass dieser Anspruch unter den in diesen Bedingungen genannten Bedingungen geltend gemacht wird;
(ii) für den Kunden und die Mitglieder, die in derselben Buchungsbestätigung wie der Kunde aufgeführt sind, eine Übernachtungsmöglichkeit buchen und bezahlen, die vom Dohop-Service-Center bestätigt und verifiziert wurde.
(c) Speisen & Getränke: Wenn sich die Anschlusszeit des Kunden um mehr als drei (3) Stunden verlängert, während er auf eine Ersatzreise wartet, kann Dohop dem Kunden nach eigenem Ermessen entweder einen Gutschein ausstellen oder die Kosten für Erfrischungen bis zu einem Gesamtbetrag von 15 € (fünfzehn Euro) pro Mitglied, das in der Buchungsbestätigung aufgeführt ist, pro Tag erstatten.
4.4 Rückerstattungsoption: Sollte Klausel 4.2. zutreffen, der Kunde sich aber dafür entscheiden, nicht zu reisen und/oder die vom Dohop-Service-Center angebotene Leistung nicht anzunehmen, kann Dohop nach eigenem Ermessen:
(a) das Reisebüro auffordern, dem Kunden den Preis für die entsprechende (n), später nicht genutzte (n) Reise (n), die in der Buchungsbestätigung aufgeführt ist, zu erstatten; oder
(b) dem Kunden eine Rückerstattung für die in der Buchungsbestätigung aufgeführte (n), später nicht genutzte (n) Reise (n) gewähren, abzüglich einer Rückerstattung, die der Kunde von dem Reisebüro für die in der Buchungsbestätigung aufgeführte (n), später nicht genutzte (n) Reise (n) erhält.
4.5 Alle Erstattungen, die im Rahmen der Leistungen erbracht werden, erfolgen auf der Grundlage von Belegen. Zusammen mit dem Antrag auf Rückerstattung muss der Kunde Dohop gegebenenfalls eine Kopie des Zahlungsbelegs für Folgendes vorlegen:
(a) der Ersatzreise (n) und mindestens ein Dokument mit Flug-/Zugdaten, in dem Datum und Uhrzeit der Ersatzreise (n) sowie Abreise- und Ankunftsort, Preisinformationen und der Name des/der Reisenden angegeben sind;
(b) Beleg für die Übernachtungsmöglichkeit, der das Datum, den Ort, den Preis und den Namen des Kunden und/oder die Namen der Mitglieder, die in derselben Buchungsbestätigung wie der Kunde aufgeführt sind, enthalten muss;
(c) die Speisen und Getränke, wobei das Dokument Angaben zu Datum und Preis enthalten muss.
4.6 Der Kunde ist verpflichtet, sich zu bemühen, die Forderung so gering wie möglich zu halten und alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte. Dohop haftet nicht für Kosten, wenn der Kunde eine der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Reisen oder eine vom Dohop-Service-Center umgebuchte Ersatzreise nicht antreten möchte.
4.7 Dohop wird die vom Kunden angegebene Zahlungsmethode verwenden, um die Erstattung vorzunehmen. Der Kunde sichert Dohop zu, dass die zur Verfügung gestellten Zahlungsinformationen korrekt sind und dass der Kunde berechtigt ist, das Zahlungsmittel zu benutzen. Falsche Zahlungsinformationen können dazu führen, dass Dohop die Rückerstattung nicht ausstellen kann und/oder den vom Kunden erhaltenen Rückerstattungsbetrag beeinflusst, da der Wechselkurs an dem Tag, an dem Dohop die korrekten Informationen erhält, verwendet wird, und nicht der Wechselkurs an dem Tag, an dem die falschen Informationen erhalten wurden. Alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Bereitstellung falscher Zahlungsinformationen müssen vom Kunden getragen werden.
4.8 Dohop rechnet die Erstattungsbeträge in Fremdwährung zu den Wechselkursen des Tages um, an dem die korrekten Unterlagen und Zahlungsinformationen eingehen. Als Wechselkurs gilt der von der isländischen Zentralbank anerkannte offizielle Wechselkurs (Mittelkurs) für die Umrechnung dieser Fremdwährung (von Dohop auf- oder abgerundet), der an dem Tag gilt, an dem Dohop die Währung umrechnet, es sei denn, der Kunde hat die Währung zur Zahlung der Kosten zu einem ungünstigeren Kurs erworben. Wir können die folgenden Kosten von der Erstattung des Kunden abziehen: i) die Kosten für die grenzüberschreitende Überweisung von Leistungen; oder ii) für besondere Überweisungsformulare, die der Kunde beantragt hat.
4.9 Jeder Anspruch muss innerhalb von vier (4) Jahren, nachdem der Kunde von einem Ereignis Kenntnis erlangt hat, auf das sich ein solcher Anspruch stützt, geltend gemacht werden. Alle Ansprüche aus dem ConnectSure verjähren nach vier (4) Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch geltend gemacht werden kann.
Zur Erläuterung: Nachdem das Dohop-Service-Center sich bereit erklärt hat, eine Leistung zu erbringen, wird Dohop die Kosten gemäß dieser Klausel erstatten. Solange der Kunde keine Bestätigung vom Dohop-Service-Center erhalten hat, ist Dohop nicht verpflichtet, Leistungen im Rahmen des Kundenunterstützungsprogramms zu erbringen und haftet nicht für die vom Kunden getätigten Ausgaben.
5. Einschränkungen
5.1 Die Erbringung der Leistungen liegt im absoluten Ermessen von Dohop, und Dohop wird die Leistungen in keinem Fall unter den folgenden Umständen erbringen:
(a) wenn der Kunde die in der Buchungsbestätigung aufgeführte (n) Reise (n) oder vom Dohop-Service-Center umgebuchte (n) Ersatzreise (n) nicht antreten möchte;
(b) wenn der Kunde die Mindestumsteigezeit, die für die betreffende Reiseroute gilt, nicht respektiert und einhält;
(c) wenn eine Reise aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die sich auch bei Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen, umgeplant, verschoben, umgeleitet oder storniert wird;
(d) wenn der Kunde Änderungen an dem ursprünglichen, in der Buchungsbestätigung aufgeführten Reiseplan direkt mit dem Reisebüro vornimmt, ohne sich vorher mit dem Dohop-Service-Center in Verbindung zu setzen und die Genehmigung für diese Änderungen einzuholen;
(e) wenn der Kunde seine/ihre eigenen alternativen Vorkehrungen trifft, um den Anschlussflughafen oder -bahnhof zu erreichen, anstatt die vom Reisebüro in der Buchungsbestätigung genannten zu nutzen;
(f) wenn das/die Reiseticket (s) ungültig ist/sind und/oder spätere Reise (n) aufgrund eines Verschuldens des Kunden oder eines Mitglieds, dessen Tickets gebucht und in derselben Buchungsbestätigung wie der Kunde aufgeführt waren, verpasst wird, z. B. wenn der Kunde als reiseunfähig eingestuft wird, freiwillig nicht an Bord geht, von einem Flug ausgeladen wird usw.
(g) wenn die verpasste (n) spätere (n) Reise (n) auf eine Verzögerung infolge von Eingriffen Dritter zurückzuführen ist (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pass-, Zoll- und Einwanderungskontrollen, Grenzschutz, Polizeieinsatz usw.);
(h) wenn das Dohop-Service-Center eine Ersatzreise und/oder Übernachtungsmöglichkeit in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen neu bucht, der Kunde oder ein anderes in der Buchungsbestätigung aufgeführtes Mitglied die neu gebuchte Ersatzreise und/oder Übernachtungsmöglichkeit jedoch aus irgendeinem Grund nicht annimmt oder aufsucht;
(i) wenn ein Kunde eine Buchungsbestätigung für einen Reiseplan ohne Gepäck gekauft und erhalten hat, aber trotzdem Gepäck aufgibt, entweder über Dohop oder direkt über das entsprechende Reisebüro, was dazu führt, dass der Kunde seine spätere (n) Reise (n), die in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind, verpasst;
(j) wenn der Kunde seiner Verpflichtung, den Kontakt mit dem Dohop-Service-Center aufrechtzuerhalten, nicht nachkommt, nicht erreichbar ist und/oder nicht auf die Mitteilungen des Dohop-Service-Centers antwortet und/oder die Verfahren des Dohop-Service-Centers nicht befolgt, wie sie in diesen Bedingungen festgelegt sind.
6. Haftung
6.1 In anderen als den in Ziffer 6.6 genannten Fällen der Fahrlässigkeit haftet Dohop nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden, der sich aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Dohop ergibt. Ein Schaden ist vorhersehbar, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses der Bedingungen offensichtlich war, dass er entstehen könnte.
6.2 Die Haftung für vorhersehbare Schäden durch Datenverlust, für die Dohop nach Ziffer 6.1 generell haftet, ist ferner auf den Betrag für die Wiederherstellung der Daten begrenzt, der auch bei regelmäßiger und risikogerechter Sicherung der Daten durch den Kunden angefallen wäre.
6.3 Dohop haftet in den Fällen gemäß Artikel 6.1. nicht für Geschäftsverluste, entgangenen Gewinn und indirekte Schäden.
6.4 Dohop haftet nicht für Schäden oder finanzielle oder sonstige Verpflichtungen des Kunden, wenn der Kunde eine oder mehrere in der Buchungsbestätigung aufgeführte (n) Reise (n) unter einem der in Artikel 5 beschriebenen Umstände verpasst.
6.5 Die in diesem Abschnitt aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend auch für die Geschäftsführer, Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Dohop.
6.6 Nichts in diesen Bedingungen schränkt die Haftung in einer Weise ein oder schließt sie aus, die nach geltendem Recht nicht zulässig ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Haftung für Schäden infolge von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund von Fahrlässigkeit und/oder eine mögliche Haftung für die Verletzung geltender Datenschutzbestimmungen.
7. Wie wir Ihre persönlichen Daten verwenden können
7.1 Die persönlichen Daten, die der Kunde als natürliche Person in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zur Verfügung stellt:
(a) werden von Dohop als dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen verarbeitet, um die Zahlung des Kunden für die Dohop-Servicegebühr zu verarbeiten und den ConnectSure bereitzustellen, falls erforderlich; und
(b) werden von Dohop erfasst und an die einzelnen Reisebüros weitergeleitet, die als für die Datenverarbeitung Verantwortliche fungieren, um die Zahlung für die Reise (d.h. Flug, Zugfahrt und/oder andere vom Reisebüro erbrachte zusätzliche Reiseleistungen) bereitzustellen und zu verarbeiten.
7.2 Dohop kann Subunternehmer beauftragen, die Dohop bei der Bereitstellung und Unterstützung des ConnectSure unterstützen.
7.3 Dohop speichert die persönlichen Daten bis zum Erlöschen des Anspruchs gemäß den vorliegenden Bedingungen.
7.4 Alle Verarbeitungsvorgänge von Dohop erfolgen in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 über den Schutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten („EU-DSGVO") sowie mit den Datenschutzbestimmungen von Dohop, die online unter https://www.dohop.is/media/content/PrivacyPolicyEN.pdf verfügbar sind. Bitte lesen Sie die Datenschutzbestimmungen, bevor Sie die Bedingungen des ConnectSure akzeptieren.
7.5 Dohop ermutigt den Kunden, Dohop unter gdpr@dohop.com oder auf anderem Wege zu kontaktieren, wenn der Kunde Fragen hat oder seine Rechte gemäß der DSGVO ausüben möchte.
8. Sonstiges
8.1 Alle Vereinbarungen, Verträge, Angelegenheiten und Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem ConnectSure entstehen, unterliegen isländischem Recht und sind entsprechend auszulegen. Das Bezirksgericht von Reykjavik, Island, ist weiterhin für alle derartigen Ansprüche zuständig.
8.2 Auf Reisen muss der Kunde sicherstellen, dass er (und ggf. alle anderen Mitglieder, die in derselben Buchungsbestätigung wie der Kunde aufgeführt sind) die Nummer der Buchungsbestätigung hat, um die Buchung zu verifizieren, wenn er sich an das Dohop-Service-Center wendet. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Kontakt mit dem Dohop-Service-Center aufrechtzuerhalten und auf alle Mitteilungen per E-Mail oder Telefon zu antworten, wenn er das Kundenunterstützungsprogramm in Anspruch nimmt.
8.3 Der ConnectSure ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er/sie (und ggf. andere Mitglieder, die in derselben Buchungsbestätigung wie der Kunde aufgeführt sind) über die erforderliche Reiseversicherung und Visumgenehmigung für die Reiseroute verfügt, wie es der Kunde für angemessen hält oder wie es nach geltendem Recht erforderlich sein kann.
8.4 Dohop behält sich das Recht vor, Änderungen an dem ConnectSure vorzunehmen, die die Nutzung des ConnectSure durch den Kunden nicht beeinträchtigen, z. B. Änderungen, i) um Änderungen der relevanten Gesetze und regulatorischen Anforderungen zu berücksichtigen, und ii) um kleinere technische Anpassungen und Verbesserungen ohne vorherige Ankündigung durchzuführen. Größere Änderungen des ConnectSure werden dem Kunden mitgeteilt.
8.5 Dohop behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu aktualisieren, um Änderungen an den ConnectSure oder an der Art und Weise, wie Dohop seine Geschäfte tätigt, widerzuspiegeln, z. B. wenn Dohop neue Leistungen, Funktionen, Technologien oder Ermessensleistungen hinzufügt (oder alte entfernt), aus rechtlichen, behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen, oder um Missbrauch oder Schaden zu verhindern. Wenn Dohop diese Bedingungen wesentlich ändert, wird Dohop den Kunden mit angemessener Vorankündigung informieren und ihm die Möglichkeit geben, die Änderungen zu überprüfen, außer in dringenden Situationen, wie z. B. als Reaktion auf gesetzliche Anforderungen oder aus Sicherheitsgründen.
8.6 Jede der Klauseln in diesen Bedingungen gilt separat. Sollte ein Gericht oder eine zuständige Behörde entscheiden, dass sie rechtswidrig sind, bleiben die übrigen Absätze in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
8.7 Wenn Dohop nicht sofort darauf besteht, dass der Kunde etwas tut, wozu er gemäß diesen Bedingungen verpflichtet ist, oder wenn Dohop mit der Einleitung von Maßnahmen gegen den Kunden in Bezug auf die Verletzung dieses Vertrags durch den Kunden in Verzug gerät, bedeutet dies nicht, dass der Kunde diese Dinge nicht tun muss, und es hindert Dohop nicht daran, zu einem späteren Zeitpunkt Maßnahmen gegen den Kunden zu ergreifen.
8.8 Die Bedingungen sind in verschiedenen Sprachen verfügbar. Bei Unstimmigkeiten zwischen den Fassungen ist die englische Fassung maßgebend.
In Reykjavik Island am 13 June 2023.
Anhang I
Widerrufsformular
An:
Dohop-Service-Center
Dohop ehf
Katrínartún 4
105 Reykjavík
Island
Per E-Mail an: service@dohop.com
Hiermit kündige ich meinen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistung: ConnectSure
Gebucht am: [Datum der Buchung]
Name: [Ihr Name]
Adresse: [ your address ]
Datum: [heutiges Datum]
Dies ist eine Übersetzung des maßgeblichen englischen Textes . Bei Abweichungen zwischen der Übersetzung und dem englischen Originaltext, wird der Originaltext Vorrang behalten.